Studiengebühren als Stütze für NRW-Bank?
Oberster Rektor moniert geplanten Zugriff des Geldhauses auf den Notfallfonds.
Düsseldorf. In der Diskussion um die Studiengebühren in Nordrhein-Westfalen gibt es massive Vorwürfe gegen ein neues Gesetz, das die CDU/FDP-Koalition plant. Der Vorsitzende der Rektorenkonferenz der Fachhochschulen in NRW, Joachim Metzner, moniert in einem Schreiben an die Landtagspräsidentin Regina van Dinther (CDU), dass künftig die staatseigene NRW-Bank Zugriff auf den Ausfallfonds der Studiengebühren bekommen soll. Das aber wäre eine klassische Fehlverwendung von Gebühren.
Schon zum kommenden Sommersemester, also ab dem 1.April 2008, soll das "Gesetz zur Neuregelung des Kunsthochschulrechts" greifen. Unter diesem harmlosen Begriff findet sich im Kleingedruckten die strittige Passage. "Künftig wird es dem Ausfallfonds erlaubt sein, Zahlungen zu erbringen, wenn dadurch die Zinsbelastung für die Studienbeitragsdarlehen verringert wird", schreibt Metzner. Im Klartext: Damit soll das Darlehensmodell der Bank abgesichert werden.
"Das ist ein sehr schlechter Stil von Hochschulminister Pinkwart. Wenn hier Geld übrig ist, sollte es an die Hochschulen oder die Studenten zurückfließen", monierte Marc-Jan Eumann, Fraktionsvize der SPD im Landtag. Der gleichen Ansicht ist auch Fachhochschulrektor Metzner.
Gegen Studiengebühren wäre nichts zu sagen. Wenn nicht Studenten - wie in Wuppertal - Vorlesungen im Kinosaal erleben müssten, wenn das Geld tatsächlich zu 100 Prozent in die Verbesserung der Lehre flösse, wenn es im entgegengesetzten Fall eine tatsächliche Geld-Zurück-Garantie gäbe, wenn nicht viel Geld zur Absicherung eines guten Geschäfts der staatseigenen NRW-Bank aufgewendet würde. So aber sind die Studiengebühren in NRW eine Farce. Das Modell gehört überholt - schnellstens.