Urteil: ARD muss fremdenfeindlichen Wahlspot nicht ausstrahlen

Berlin/Düsseldorf (dpa) - Die ARD muss einen fremdenfeindlichen Wahlwerbespot der als rechtsextrem eingestuften Splitterpartei Pro NRW nicht ausstrahlen. Das urteilte das Berliner Verwaltungsgericht am Montag in einer Eilentscheidung.

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Pro NRW hatte gegen den Sender RBB geklagt, der bundesweit die Wahlwerbespots im Ersten koordiniert. Den Richtern zufolge verstößt der Spot zur Europawahl gegen den Straftatbestand der Volksverhetzung.

Der Film enthalte die Aussage, dass Ausländer - vor allem Asylbewerber, Muslime und Roma - generell im Müll lebten und per se Straftäter seien, erläuterte ein Justizsprecher. Gegen die Entscheidung kann Pro NRW noch Beschwerde einlegen. Es war zunächst unklar, ob die Kleinpartei einen alternativen Spot einreichen würde. Bei dem Eilverfahren ging es um die Ausstrahlung am Montagabend.