Wahlgetöse

Die Proteste der NRW-Landesregierung wegen der schweizerischen Haftbefehle gegen drei NRW-Steuerfahnder darf man getrost als Wahlkampfgetöse betrachten. Denn juristisch ist die Schweiz im Recht: Das Bundesverfassungsgericht hat zwar die Entgegennahme von gestohlenen Steuer-CDs erlaubt, nicht aber deren aktive Beschaffung durch deutsche Landesbeamte.