Weiterbildung: Europa droht NRW mit Geldstrafe
Gesetz des Landes soll rechtswidrig sein.
Brüssel. Europa macht Front gegen die Weiterbildungs-Praxis für Arbeitnehmer in Nordrhein-Westfalen. Die NRW-Regeln verstoßen laut EU-Kommission gegen die Dienstleistungsfreiheit in der Europäischen Union. Sie fordert deshalb eine Überarbeitung des Arbeitnehmer-Weiterbildungsgesetzes.
Kern des Streits ist eine Klausel, die lediglich Weiterbildungsträgern mit Unternehmenssitz in Nordrhein-Westfalen erlaubt, Arbeitnehmer aus NRW bei fortlaufender Bezahlung des Arbeitgebers fortzubilden. Träger mit Sitz in einem anderen Bundesland oder einem anderen EU-Staat bleiben außen vor.
Hintergrund der Neuregelung aus dem Jahr 2000 ist offenbar eine Klagewelle von Arbeitnehmern, die versucht hatten, Fortbildungen bei teils dubiosen Trägern durchzusetzen. In jedem Einzelfall musste das Schulministerium prüfen, ob ein Träger für Fortbildungen qualifiziert ist.
Innerhalb von Nordrhein-Westfalen sind die meisten Anbieter bereits vom Schulministerium geprüft. Die Zahl der Klagen ging nach der Gesetzesnovelle zurück. Das Land will es deshalb auf einen Rechtsstreit mit der EU ankommen lassen. "Wir sehen einer Auseinandersetzung gelassen entgegen. Unsere Position ist, dass unser Gesetz in seiner jetzigen Form in Ordnung ist", sagte ein Sprecher des Schulministeriums.
Das Land geht davon aus, dass es sich bei beruflicher Weiterbildung von Arbeitnehmern um Bildung und nicht um eine Dienstleistung handelt. Bildungsangebote sind Ländersache und fallen nicht unter das EU-Wettbewerbsrecht. Sollte sich die EU mit ihrer Auffassung durchsetzen, droht dem Land eine hohe Geldstrafe.