Betroffensind demnach vor allem kinderlose Arbeitnehmer mit Steuerklasse III undeinem monatlichen Bruttoeinkommen zwischen 1685 und 2700 Euro. AuchAlleinerziehende mit einem Kind (Steuerklasse II) und einem monatlichenBruttolohn zwischen 1020 und 1200 Euro müssen mit Mehrbelastungen vonbis zu 3,25 Euro pro Monat rechnen.
Der Bund der Steuerzahler begründet die höhere Steuerlast mit demWegfall der sogenannten Günstigerprüfung in diesen Fällen. DerHauptgeschäftsführer des Verbands, Reiner Holznagel, sagte, dassHunderttausende Arbeitnehmer von den Mehrbelastungen betroffen seien.Sie könnten nur über eine Steuererklärung im Folgejahr die mehrbezahlten Steuern zurückfordern.