Neues Gesetz setzt Gentests enge Grenzen
Niemand darf wegen seines Erbguts benachteiligt werden. Bei einem heimlichen Vaterschaftstest droht ein Bußgeld.
Berlin. Nach zehnjähriger Auseinandersetzung hat der Bundestag strengere Regeln für menschliche Gentests beschlossen. Ziel ist es, die Chancen, die die Gendiagnostik der Medizin bietet, zu nutzen, zugleich aber Missbrauch der brisanten Daten etwa durch Arbeitgeber oder Versicherungen zu verhindern. Der Bundestag verabschiedete mit der Mehrheit der Koalitions-Fraktionen gegen die Stimmen der Grünen bei Enthaltung von FDP und Linken das ethisch sehr sensible Gendiagnostikgesetz. Die Kernpunkte des Gesetzes:
Arbeitgeber dürfen künftig von Mitarbeitern oder Bewerbern grundsätzlich keinen Gentest verlangen. Nur zur arbeitsmedizinischen Vorsorge sind Gentests ausnahmsweise erlaubt.
Versicherer dürfen ihren angehenden Kunden keine genetische Untersuchung vorschreiben. Sie können jedoch die Ergebnisse bereits erfolgter Gentests verlangen, wenn es etwa bei Lebensversicherung, Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsversicherung um eine Gesamtleistung von mehr als 300 000 Euro oder eine jährliche Rente von mehr als 30 000 Euro geht.
Gentests zu medizinischen Zwecken, etwa um das Risiko einer Erbkrankheit zu diagnostizieren, dürfen nur Ärzte vornehmen. Und nur nach schriftlicher Einwilligung des Patienten. Dieser muss über die Tragweite der genetischen Untersuchung aufgeklärt werden.
Vorgeburtliche genetische Untersuchungen beschränkt das Gesetz auf medizinische Zwecke. Eine Schwangere kann also nicht mehr einen Gentest in Auftrag geben, nur um das Geschlecht ihres ungeborenen Kindes zu bestimmen. Stellt der Arzt bei einem aus medizinischen Gründen vorgenommenen Test aber das Geschlecht fest, kann er es der Frau auf Wunsch nach Ablauf der zwölften Schwangerschaftswoche mitteilen. Vorgeburtliche Untersuchungen auf Krankheiten, die erst im Erwachsenenalter auftreten, wie die Hirnerkrankung Chorea Huntington oder Brustkrebs, werden untersagt.
Männer, die ihre Vaterschaft überprüfen, oder Mütter, die sich wegen verschiedener Sexualpartner Klarheit über den Vater ihres Kindes verschaffen wollen, dürfen dafür nicht heimlich einen Gentest in Auftrag geben. Es droht ein Bußgeld von bis zu 5000 Euro. Ein Vaterschaftstest vor der Geburt kommt nur bei einer Schwangerschaft nach sexuellem Missbrauch oder einer Vergewaltigung in Frage und muss von einem Arzt vorgenommen werden.