NS-Prozess bewegt sich in juristischem Neuland
Analyse: Mit John Demjanjuk ist erstmals ein von der SS zwangsverpflichteter Gefangener angeklagt.
München. Das Münchner Landgericht hat schon viele große Prozesse gesehen. Doch solches Interesse wie der Prozess gegen John Demjanjuk hat noch kein Verfahren in München erzeugt: Aus aller Welt reisen am Montag Beobachter an, um zu sehen, ob der im Mai aus den USA ausgelieferte 89-Jährige als Mittäter in der Vernichtungsmaschinerie der Nazis überführt werden kann. Die Anklage gegen den als Iwan Demjanjuk in der Ukraine geborenen Beschuldigten lautet auf Beihilfe zum Mord an 27900 Juden.
Demjanjuk soll 1943 KZ-Wächter im NS-Vernichtungslager Sobibor gewesen sein. Wer als solcher eindeutig identifiziert ist, hat keine Ausrede mehr: Das im damals besetzten Polen liegende Sobibor diente ausschließlich der Judenvernichtung. Die dortigen Wärter wussten, dass sie die Menschen in Gaskammern schickten.
Die beiden Verteidiger des Angeklagten bestreiten aber, dass Demjanjuk in Sobibor war. Die Staatsanwaltschaft sieht das dagegen durch einen SS-Dienstausweis Demjanjuks eindeutig nachgewiesen. Die Echtheit des Ausweises wurde bereits mehrfach bestätigt, zuletzt vom Bayerischen Landeskriminalamt.
Sollte der Prozess also Demjanjuks Wärtertätigkeit belegen, gibt es aber noch den Einwand des Befehlsnotstands. Denn Demjanjuk war in dem Lager als sowjetischer Kriegsgefangener, als sogenannter Trawniki, im Einsatz. Ein Befehlsnotstand liegt vor, wenn Demjanjuk keine andere Wahl geblieben ist, da ihm sonst selbst die Hinrichtung gedroht hätte. Aber hier will die Staatsanwaltschaft beweisen, dass Demjanjuk hätte fliehen können.
Juristisch bewegt sich die Anklage im Neuland: Mit Demjanjuk steht erstmals einer der von der SS zwangsverpflichteten sowjetischen Gefangenen in Deutschland vor Gericht. Nicht nur wegen der gesundheitlichen Probleme Demjanjuks und der deshalb auf zweimal 90 Minuten pro Tag beschränkten Verhandlungsdauer dürfte der Prozess daher zäh werden. Neun Gutachter sind vorgesehen, dazu 23 Zeugen.
Demjanjuk war schon 1988 in Israel zum Tode verurteilt worden, weil er in Treblinka KZ-Wächter gewesen sein soll. Das Urteil wurde 1993 wieder aufgehoben, er konnte in die USA zurückreisen. Doch trotz seines jahrzehntelangen US-Aufenthalts spricht er so eingeschränkt Englisch, dass im Münchner Prozess voraussichtlich alles auf Ukrainisch übersetzt werden muss.