Politologe: Ein Comeback ist nicht ausgeschlossen

Weil Karl-Theodor zu Guttenberg kein Volljurist ist, kann er keine Zulassung als Rechtsanwalt beantragen.

Düsseldorf. Der zurückgetretene Verteidigungsminister wird nach Ansicht des Bonner Politikwissenschaftlers Gerd Langguth nicht lange von der politischen Bühne verschwinden. Er gehe von einer Rückkehr in drei Jahren aus. Er glaube, Guttenberg werde Horst Seehofer als bayerischen Ministerpräsidenten oder CSU-Chef beerben wollen. Seehofer sagte, die CSU wolle alles dafür tun, dass Guttenberg der Partei erhalten bleibe.

Comebacks gab es schon früher. Wolfgang Schäuble (CDU, nach Spendenaffäre) und Cem Özdemir (Grüne, nach Bonusmeilenaffäre) haben dies gezeigt.

Welche andere Perspektive hätte zu Guttenberg? Er hat Jura studiert, allerdings nur das erste Examen abgelegt. Ein Volljurist ist er damit nicht.

Wer das zweite Staatsexamen ablegen will, muss zunächst ein rund zweijähriges Referendariat mit praktischer Ausbildung bei Gericht, Staatsanwaltschaft und Verwaltung durchlaufen. Ohne zweites Examen kann man weder Richter noch Anwalt werden.

Die Bundesrechtsanwaltsordung setzt für die Zulassung als Anwalt voraus, dass der Antragsteller die Befähigung zum Richteramt (Voraussetzung: zweites Examen) hat. Einen Doktortitel kann man freilich schon nach dem ersten Staatsexamen erlangen. Wie es ja auch zu Guttenberg — wenn auch im Rückblick erfolglos — tat.

Zu Guttenberg könnte zwar durchaus etwa als Jurist in der Rechtsabteilung eines Unternehmens arbeiten. Oder einem Anwalt zuarbeiten und für diesen juristische Gutachten verfassen. Aber auch dann könnte er nicht als Rechtsanwalt vor Gericht auftreten. Insofern dürfte auch der Reiz für renommierte Anwaltskanzleien, sich mit seinem Namen im Briefkopf zu schmücken, eher begrenzt sein.