Prozesshansel im Visier

Künftig wollen die Länder nur noch Prozessbeihilfe bezahlen, wenn die geplante Klage Aussicht auf Erfolg hat.

Düsseldorf/Berlin. Die Kosten sind mittlerweile gewaltig: Rund 131 Millionen Euro berappt der Steuerzahler in Nordrhein-Westfalen in jedem Jahr für die Prozesskostenhilfe, die der Staat armen Bürgern gewährt. Vor zehn Jahren waren es mehr als 40 Millionen Euro weniger. Vor allem Klagen gegen die auch juristisch höchst umstrittenen Hartz-Gesetze haben die Kosten explodieren lassen. Die Länder wollen nun die Notbremse ziehen.

Die Länder Hessen, Baden-Württemberg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein hatten am Freitag im Bundesrat mit ihrem Vorstoß Erfolg, die Beihilfe zu begrenzen. Die CDU-geführten Bundesländer, also auch Nordrhein-Westfalen, trugen den Vorstoß mit. Der Bundestag muss sich nun damit befassen. Ein Termin steht noch nicht fest.

Die Länder wollen vor allem eine Reduzierung der Kosten erreichen. "Die Summen sind in den vergangenen Jahren gewaltig gestiegen. Wir befürchten, dass sie wegen der aktuellen Wirtschaftskrise noch weiter steigen", sagte der Sprecher des Landesjustizministeriums, Ulrich Hermanski, unserer Zeitung.

Am grundsätzlichen Anspruch auf eine Beihilfe soll nichts geändert werden, aber die Hürden werden deutlich höher gelegt. "Ein Schwerpunkt unseres Entwurfs ist die Bekämpfung der missbräuchlichen Inanspruchnahme von Prozesskostenhilfe", sagte Bernd Busemann (CDU), Justizminister in Niedersachsen. Dazu soll es leichter werden, die Prozesskostenhilfe bei Klagen mit geringen Erfolgsaussichten zu versagen. Die Gerichte haben bisher sehr großen Spielraum für eine Bewilligung. Das soll sich ändern. "Grob gesagt soll es das Ziel sein, dass die Beihilfe nur noch dann gewährt wird, wenn die Antragssteller die Klage auch dann einreichen würden, wenn sie sie selber bezahlen müssten - wenn sie also ausreichend Aussicht auf Erfolg hat", so Hermanski.

Vor allem die Sozialgerichte sehen sich seit einigen Jahren einem Klageansturm ausgesetzt, der sich gegen die Hartz-Gesetze richtet. Dabei geht es oft um Verfahrensfehler, die aus einer lückenhaften Gesetzgebung resultieren - wie gerade das Bundesverfassungsgericht festgestellt hat. Bis zu 30 Prozent der Klagen haben Erfolg.

Nach diesem Urteil ist der Ansturm auf die Beratungsstellen bereits immens. Alleine im Bezirk Berlin-Mitte sind derzeit zehn Anwälte im Einsatz.