Rot-grüne Kampfansage im Bundesrat
SPD und Grüne machen den Mindestlohn und die Abmahnabzocke im Internet zu Wahlkampfthemen.
Düsseldorf. Sieben Monate vor der Bundestagswahl beginnt am Freitag die heiße Phase des Machtpokers zwischen der schwarz-gelben Bundesregierung und dem rot-grünen Lager. SPD und Grüne werden erstmals im Bundesrat die Muskeln spielen lassen und mit ihrer neuen Mehrheit Initiativen zum Thema Mindestlohn und Abmahnabzocke durchsetzen.
Die rot-grünen Landesregierungen unter Federführung Nordrhein-Westfalens werden am Samstag in der Länderkammer einen Antrag auf Einführung eines flächendeckenden Mindestlohns in Höhe von 8,50 Euro pro Stunde vorlegen.
Die Mehrheit dort scheint sicher, dann muss sich der Bundestag damit befassen. Dort wird der Antrag wohl durch die schwarz-gelbe Mehrheit abgelehnt. Dann wird er Thema im Wahlkampf. „Sozial ist, was gute Arbeit schafft. Arbeit, von der die Menschen leben können“, sagte Guntram Schneider, NRW-Arbeitsminister (SPD). In Sachsen-Anhalt erhält eine ausgebildete Friseurin pro Stunde 3,83 Euro, in NRW ein Buchbinder 5,83 Euro.
Der einflussreiche Sozialpolitiker der Union, Karl-Josef Laumann, hat klargestellt: „Ich kann mir einen Mindestlohn vorstellen. Es liegt an der FDP.“ Laumann ist Fraktionschef der CDU im NRW-Landtag und Vorsitzender des CDU-Arbeitnehmerflügels CDA.
Mit einer Gesetzesinitiative soll auch die sogenannte Abmahnabzocke durch Anwälte bei Verstößen gegen das Urheberrecht vornehmlich im Internet eingedämmt werden. Allein im Jahr 2011 gingen in Deutschland 220 000 Mahnungen von darauf spezialisierten Anwälten heraus, die so mindestens 165 Millionen Euro eintrieben. Die Höchstgebühr bei kleinen Verstößen soll auf unter 100 Euro gedrückt werden.