Schäuble verteidigt Krisenpolitik vor Verfassungsrichtern
Karlsruhe (dpa) - Dürfen Entscheidungen über Euro-Hilfsmaßnahmen von nur neun Abgeordneten getroffen werden? Finanzminister Schäuble betont in Karlsruhe die Bedeutung schneller und geheimer Entscheidungen.
Doch das Verfassungsgericht scheint skeptisch zu sein.
Das Bundesverfassungsgericht zeigte Zweifel an der Übertragung der Bundestagsentscheidung auf wenige Abgeordnete. Zugleich äußerte Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle am Dienstag in Karlsruhe aber auch Verständnis für die Zwänge der Regierung in der Finanzkrise.
Schäuble verteidigte die Beteiligungsregeln in der Verhandlung persönlich. „Vertraulichkeit ist die Voraussetzung, dass wir überhaupt solche Instrumente einsetzen können“, sagte er.
Zwei Bundestagsabgeordnete der SPD hatten dagegen geklagt, dass wichtige Entscheidungen über Hilfsmaßnahmen von einem geheim tagenden Gremium aus nur neun Bundestagsabgeordneten beschlossen werden können. Sie sehen ihre Rechte als Abgeordnete verletzt.
Im Eilverfahren hatten sie einen Etappensieg errungen: Das Gericht hatte die Regeln über das „Neuner-Gremium“ im Oktober vorläufig ausgesetzt.
Schäuble betonte, die Situation in der europäischen Staatsschuldenkrise sei außergewöhnlich schwierig. „Wenn Märkte reagieren, reagieren sie überzogen. Dann kommt Panik.“ Ohne die Einhaltung von Vertraulichkeit würde der Rettungsfonds EFSF in manchen Bereichen handlungsunfähig.
„Finanzinvestoren können die Prozesse in der Europäischen Union in ihrer Kleinteiligkeit und Kompliziertheit schwerlich verstehen“, argumentierte der Minister. „Wir brauchen ein handlungsfähiges Instrumentarium, das auch in der Entscheidungsfindung noch einigermaßen Marktteilnehmer überzeugen kann.“
Gerichtspräsident Voßkuhle betonte dagegen, die verfassungsrechtlichen Spielregeln müssten „gerade auch in schwierigen Zeiten eingehalten werden“. Im Plenum habe jeder einzelne Abgeordnete zumindest theoretisch die Möglichkeit, Entscheidungen mitzuprägen.
Auch schienen sich die Richter daran zu stören, dass die Voraussetzungen für eine Entscheidung des Gremiums nicht eindeutig gefasst sind. So erwähnt das Gesetz den Begriff der „Ansteckungsgefahr“, ohne dass dies definiert wird. „Man bekommt den Eindruck, es ist ein sehr infektiöser Bereich“, kommentierte Voßkuhle. Andererseits äußerte er durchaus Verständnis dafür, dass bestimmte Maßnahmen geheim beschlossen werden müssten - etwa Ankäufe von Staatsanleihen. Das Gericht will nach Möglichkeit noch vor Weihnachten entscheiden.
Der SPD-Abgeordnete Swen Schulz kritisierte, dass die Regelung eine Entscheidung des sogenannten Neuner-Gremiums bei bestimmten Maßnahmen des EFSF zum Regelfall mache. Er habe die Erfahrung gemacht, „dass Bundesregierungen dazu neigen, ihre Entscheidungen als alternativlos und besonders eilbedürftig zu deklarieren“, sagte Schulz. Er hatte gemeinsam mit seinem Fraktionskollegen Peter Danckert in Karlsruhe geklagt.
Auch der Grünen-Abgeordnete Christian Ströbele kritisierte die Regelungen über das Neuner-Gremium. Aufgabe der Abgeordneten sei es auch, die Entscheidungen des Bundestages in der Bevölkerung zu vermitteln. Dies sei nur möglich, wenn sie informiert würden.
Der Erste Parlamentarische Geschäftsführer der CDU/CSU-Fraktion, Peter Altmaier, verteidigte das Sondergremium. Die Mitglieder hätten eine besonders hohe Legitimation, da sie vom gesamten Bundestag gewählt werden - im Gegensatz etwa zu den Mitgliedern des Haushaltsausschusses, die von den Fraktionen benannt werden. „Der Bundestag war sich sowohl der verfassungsrechtlichen Herausforderung wie der praktischen Implikation bewusst“, erklärte Altmaier.
An diesem Mittwoch verhandelt das Bundesverfassungsgericht über eine weitere Frage im Zusammenhang mit den Euro-Rettungsmaßnahmen: Dann geht es um eine Klage der Grünen-Bundestagsfraktion gegen die Bundesregierung. Die Grünen fordern eine bessere Information und Einbindung des Parlaments bei europäischen Entscheidungen.