Soziale Netzwerke müssen Raubkopien nicht filtern

Europäisches Gericht stützt Rechte von Facebook und Co.

Luxemburg/Berlin. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Rechte der Betreiber sozialer Netzwerke im Internet gestärkt. Anbieter wie Facebook können nicht gezwungen werden, das Herunterladen möglicher Raubkopien durch elektronische Filter zu verhindern.

Eine solche Verpflichtung wäre nicht im Einklang mit einem angemessenen Gleichgewicht zwischen dem Urheberrecht und dem Schutz der unternehmerischen Freiheit, urteilte der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag in Luxemburg. Auch die Nutzer von Internet-Angeboten hätten „Rechte auf den Schutz personenbezogener Daten und auf freien Empfang oder freie Sendung von Informationen“.

In dem konkreten Fall ging es um juristische Schritte des belgischen Musikrechteverwerters Sabam gegen das Soziale Netzwerk „Netlog“ in den Niederlanden. Auf der Internet-Plattform können die Mitglieder auch Daten austauschen. Sabam geht davon aus, dass hier illegal Musik und Filme die Besitzer wechseln.

Der Verband der deutschen Internetwirtschaft begrüßte das Urteil. Es werde bestätigt, „dass Provider (Anbieter, Anm. d. Red.) nicht für Inhalte haften, von denen sie keine Kenntnis haben“.

Die Luxemburger Entscheidung könnte auch Auswirkungen auf die Diskussion um das umstrittene internationale Handelsabkommen „Acta“ haben. Dieses soll den Schutz geistigen Eigentums verbessern.

Es könnte aber auch Behörden ermöglichen, bei Providern die Herausgabe von Kundendaten zu erzwingen. Die Bundesregierung will das Abkommen momentan noch nicht unterschreiben. neuk/dpa