Steuerrecht: Kirchhof will Radikalreform

Im Jahr 2005 hatte der Experte für seine Ideen viel Kritik einstecken müssen. Nun stellt er ein neues Konzept vor.

Karlsruhe. Der Finanzexperte und ehemalige Verfassungsrichter Paul Kirchhof hat eine Diskussion über ein radikal vereinfachtes Steuerrecht ausgelöst. Kirchhofs Entwurf für ein „Bundessteuergesetzbuch“ fasst das gesamte bisherige Steuerrecht in einem Gesetz zusammen. Statt der derzeit mehr als 30 000 Paragrafen sollen nur noch 146 übrigbleiben.

Zentrale Forderung Kirchhofs ist ein einheitlicher Steuersatz von 25 Prozent, der für Arbeitseinkommen, Unternehmensgewinne und Kapitalerträge gelten soll. Bereits im Wahlkampf 2005 hatte der damals als potenzieller CDU-Finanzminister gehandelte Kirchhof mit seinen Thesen für Aufsehen gesorgt und auch viel Kritik ausgelöst.

Der neue Entwurf ist viel umfassender als noch 2005 und wurde gemeinsam mit mehreren Steuerexperten erarbeitet. Kirchhof sieht darin schlicht ein „Angebot an die Politik“. Die Reform sei aufkommensneutral, sagte der Finanzwissenschaftler der Uni Heidelberg. „Der Staat soll vor und nach der Reform die gleiche Summe bekommen — aber die Gesamtlast wird gerechter verteilt.“

Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) lehnte das Konzept gestern ab. Er glaube nicht, dass ein einheitlicher Steuersatz von der Gesellschaft unter dem Gesichtspunkt der Gerechtigkeit akzeptiert würde, sagte er nach Angaben aus Fraktionskreisen. In CDU und FDP gab es aber auch Lob für das Konzept.

Einhellige Ablehnung kam aus der Opposition: Ein einheitlicher Steuersatz sei unsozial, hieß es. Der SPD-Finanzexperte Joachim Poß warf Kirchhof vor, „im Weltfremden“ zu verharren.