Steuersünder: Bleiben Daten am Ende tabu?

Illegal erlangte Beweise könnten Strafverfahren platzen lassen.

Düsseldorf. Darf der Staat illegal erlangte Daten über Steuersünder ankaufen, um diese zu überführen und so Steuernachzahlungen und Geldstrafen zu kassieren? Das Pro und Kontra wird dieser Tage abgewogen. Dabei ist eine andere Frage genauso interessant: Wenn der Staat die Daten von 1.500 Anlegern kauft - stehen dann nicht schon Gesetz und Recht der Jagd auf die Steuersünder entgegen?

Gilt nicht ein striktes Beweisverwertungsverbot? Schließlich lässt sich argumentieren: Hält sich der Staat selbst nicht an seine Gesetze und macht sich zum Hehler, so darf er diese rechtswidrig erlangten Beweise im Steuerstrafverfahren nicht verwerten. Steuersünder hätten also gar nichts zu befürchten.

Eigentlich müsste das Problem rechtlich längst geklärt sein. Denn im Zuge der Liechtenstein-Affäre war die Fragestellung identisch. Seither gab es zahlreiche Steuerstrafverfahren. Da hätten sich die Gerichte doch mit der Frage der Verwertbarkeit befassen müssen. Doch so weit kam es nicht.

Im Fall von Ex-Postchef Klaus Zumwinkel und in anderen Verfahren beugten sich die Angeklagten angesichts der erdrückenden Beweislage. Um mildere Urteile zu erreichen, waren sie geständig und wurden aufgrund dieser Geständnisse verurteilt. Oder es kam gar nicht zum Prozess.

Ein mögliches Verwertungsverbot wurde daher erst gar nicht geprüft. Allerdings soll es laut "Financial Times Deutschland" nun doch einen Fall geben, in dem sich ein Verurteilter wehrt und die Sache vors Verfassungsgericht trägt. Dessen Urteil dürfte auch Auswirkung auf den aktuellen Fall haben.

Die höchsten Richter werden abwägen: Muss es ein Beweisverwertungsverbot geben? So wie es unbestritten dann gilt, wenn die Polizei einen Verdächtigen foltert und so sein Geständnis erlangt. Denn nur mit einem strikten Verwertungsverbot kann eine solche "Ermittlungstechnik" absolut unterbunden werden.

Doch dabei geht es um einen schwerwiegenden Eingriff in die Menschenwürde. Im Fall der Datenverwertung hingegen "nur" um das Bankgeheimnis, dessen Verletzung der Staat ausnutzt und finanziell fördert. Im übrigen wird ja auch sonst vor Gericht nicht immer nach der reinen Lehre verfahren: etwa wenn man sich auf Aussagen eher dubioser Quellen (Kronzeugen, V-Leute) stützt.

Es geht um eine Werteabwägung: Macht sich Justitia aus Prinzipientreue blind, um selbst sauber zu bleiben? Oder erlaubt sie sich einen unsauberen Ermittlungserfolg, um Gerechtigkeit - Strafe für Steuersünder - herzustellen?