Wieder volle Pauschale für Pendler?

Der Bundesfinanzhof nennt die Kürzung „ernstlich zweifelhaft“. Sie könnte jetzt in Karlsruhe kippen.

Berlin. Millionen Steuerzahler können nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) darauf hoffen, dass die Kürzung der Pendlerpauschale wieder gekippt wird. Es sei "ernstlich zweifelhaft", ob die Kürzung verfassungsgemäß ist, teilte das oberste deutsche Finanzgericht gestern mit. Damit bestätigte der BFH eine Entscheidung des niedersächsischen Finanzgerichts, das ein Finanzamt zur Eintragung des ungekürzten alten Freibetrags auf der Lohnsteuerkarte des Klägers verpflichtet hatte.

Ob die seit Jahresbeginn geltende Kürzung der Pauschale Bestand hat, entscheidet nun abschließend das Bundesverfassungsgericht. Ein Urteil wird erst 2008 erwartet. Der Bund reagierte auf den Eilbeschluss gelassen. Er hält die Streichung der Pauschale für die ersten 20 Kilometer Arbeitsweg für verfassungsgemäß. "Es gibt keinen Anlass, an unserer Rechtsposition zu zweifeln", sagte ein Sprecher. DGB und Steuerzahlerbund forderten dagegen die Bundesregierung auf, die "verfassungswidrige Kürzung" sofort zurückzunehmen.

Mit der Pendlerpauschale können Autofahrer Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeit steuermindernd geltend machen. Seit Januar gilt aber das "Werkstorprinzip". Danach sind Fahrten zum Arbeitsplatz der Privatsphäre zugeordnet. Die Arbeitssphäre beginnt erst mit Betreten des Arbeitsplatzes. Aufwendungen für Fahrten dorthin sind daher keine Werbungskosten mehr.

Nach Auffassung des BFH sind Fahrtkosten unvermeidlich. "Wenn der Erwerbende sich nicht zu seiner Arbeitsstelle begibt, so verdient er auch nichts", zitiert der BFH einen Grundsatz des Preußischen Oberverwaltungsgerichts. Die Steuereinnahmen, die der Staat durch die Kürzung der Pauschale erhält, seien kein Argument. dpa

Entfernungspauschale Im Jahr 2001 wurde eine Entfernungspauschale unabhängig vom verwendeten Verkehrsmittel eingeführt. Zuvor gab es nur eine Kilometerpauschale für Autofahrer.

Berufspendler Sie bekamen für die ersten zehn Kilometer 36 Cent erstattet, ab elf Kilometer 40 Cent. 2004 wurde diese Pauschale auf 30 Cent je Kilometer Entfernung vom Arbeitsplatz gekürzt.

Kürzung Seit 2007 können Berufstätige ihre Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte auf den ersten 20 Kilometern nicht mehr steuerlich geltend machen.