Wulff muss aktiv werden

Nein, wir haben keinen vogelfreien Bundespräsidenten, über den jeder nun sagen dürfte, was er will. Die Entscheidung der Staatsanwaltschaft, die Hände in den Schoß zu legen, ist nicht nachvollziehbar.

Selbst wenn es die sehr weitgehende Strafvorschrift über die Verunglimpfung des Staatsoberhaupts nicht gäbe, wäre mit dem „Lügner“-Vorwurf die Grenze der Meinungsfreiheit zur Ehrabschneidung überschritten. Dagegen wehren muss sich Wulff freilich selbst. Indem er einen Strafantrag stellt und so auch Nachahmungstätern signalisiert, dass er nicht ehrlos ist.