Arzneikauf: So sparen Sie Geld

Wenn Patienten weniger zahlen wollen, sollten sie gezielt nach Generika, wirkstoffgleichen Kopien, fragen.

Düsseldorf. Da soll sich einer auskennen: Der Patient bezahlt in der Apotheke 20 Euro an Zuzahlungen beim Einlösen seines Medikamenten-Rezeptes. Ein anderer Kunde erhält bei gleicher Diagnose ein anderes Mittel und kommt kostenlos weg.

Ob und wie viel man beim Medikamenten-Kauf bezahlen muss, ist Glückssache, so scheint es. Doch dahinter steckt System. Nur: Die wenigsten kennen sich im Dschungel der Medikamenten-Zuzahlungen aus. Dabei steckt nach Einführung des Einheitsbeitragssatzes in der gesetzlichen Krankenkasse und angesichts der neuen Zusatzbeiträge in diesen kleinen Beträgen Sparpotential.

Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen müssen sich an den Ausgaben für ihre Gesundheit mit Zuzahlungen beteiligen. Die Eigenleistung muss unter anderem bei Rezepten für Arzneimittel, bei Krankengymnastik, Massagen oder Arztbesuchen erbracht werden. Bei Medikamenten sind zehn Prozent vom Abgabepreis, mindestens fünf, maximal zehn Euro pro Arzneimittel fällig. Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr sind befreit. "Das Sparpotential bei verschreibungspflichtigen Medikamenten ist begrenzt", sagt Kai Vogel, Gesundheitsexperte bei der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.

Einsparungen von fünf bis zehn Euro pro verordnetem Arzneimittel sind möglich. Bei chronisch Kranken kann sich dies übers Jahr hinweg summieren.

Hat die Krankenkasse einen Rabattvertrag für einen bestimmten Wirkstoff mit einem Pharmahersteller geschlossen, ist die Apotheke verpflichtet, dessen Produkt an den Kunden abzugeben. Für Versicherte können Rabattverträge von finanziellem Vorteil sein, da die Zuzahlungen zum Teil reduziert werden. Da die Verträge meist auf zwei Jahre befristet sind, erhalten Versicherte immer mal ein anderes Medikament.

Gibt es keinen Rabattvertrag, kann man möglicherweise ein zuzahlungsbefreites Medikament erhalten. "Der Apotheker ist verpflichtet, eines der drei preisgünstigsten Medikamente abzugeben, sofern es eine Alternative zum Originalpräparat gibt", sagt Vogel.

Geldtipp

Viele sogenannte Generika - wirkstoffgleiche Kopien eines Medikaments - sind erheblich günstiger und oft komplett von Zuzahlungen befreit. Eine Liste von derzeit über 10000 zuzahlungsbefreiten Arzneimitteln wird vom Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen ständig aktualisiert (im Internet unter gkv-spitzenverband.de).

Auch wenn ein bestimmtes Medikament nicht komplett zuzahlungsfrei ist, kann man sparen. Beispiel: Bei einer Gruppe wirkstoffgleicher Medikamente kostet das teuerste 100 Euro, das günstigste 50 Euro. So reduziert sich der Anteil der Zuzahlungen. Fünf Euro pro Medikament kann der Patient dann auf jeden Fall sparen. Kunden sollten ihren Apotheker fragen.

Sollte der Arzt ohne medizinische Notwendigkeit ein spezielles Medikament verordnet haben, für das der Patient sogar einen Aufpreis zusätzlich zur Zuzahlung leisten muss, sollte man erst mit dem Arzt bzw. der Kasse Rücksprache halten, rät der Experte Vogel.

Zwei Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen (ein Prozent bei chronisch Kranken) müssen Versicherte im Jahr an Zuzahlungen aufbringen. Für Kinder und andere Familienmitglieder gelten Freibeträge. So muss eine Familie mit zwei Kindern und einem Bruttoeinkommen von 30000 Euro im Jahr 353,46 Euro an Zuzahlungen leisten, ein chronisch Kranker 176,73 Euro.

Nach einem Urteil des Bundessozialgerichts von 2009 (Aktenzeichen: B 1 KR 17/08 R vom 30.06.2009) sind für Kinder sogar noch höhere Freibeträge anzurechnen. Aber noch nicht alle Kassen erkennen das Urteil an. Ist das Ausgabelimit erreicht, kann man Geld zurückfordern.