Ablehnen eines Duz-Angebots verlangt gute Erklärung

Bonn (dpa/tmn) - Bietet einem der Kollege das Du an, lässt sich das nicht einfach ablehnen. Denn dann fühlt sich der andere schnell zurückgesetzt. Beschäftigte müssten es gut begründen, wenn sie beim Sie bleiben wollen, rät der Verlag für die Deutsche Wirtschaft in Bonn.

Als Erstes sollten Berufstätige ihre Freude darüber ausdrücken, dass ihnen der Kollege einen solchen Sympathiebeweis entgegenbringt. Dann müssten sie ihm klarmachen, dass die Ablehnung des Angebots nicht persönlich gemeint ist.

Eine freundliche Absage könne etwa so lauten: „Vielen Dank für das Angebot, das ehrt mich. Im Geschäftlichen ist mir das Sie allerdings lieber.“ Als Grund für die Ablehnung lasse sich auch anführen, dass Dritte ein Duz-Verhältnis im Job missverstehen könnten. So entsteht zum Beispiel bei einem Abteilungsleiter womöglich der Eindruck, dass er einzelne Mitarbeiter bevorzugt, wenn er sie duzt und andere nicht.

Eine Kompromiss-Lösung sei es, dem anderen im Gegenzug das „Hamburger Sie“ anzubieten, erläutert der Verlag. Dabei wird die Anrede „Sie“ mit dem Vornamen kombiniert. Berufstätige könnten auf diese Weise eine Vertrautheit zeigen und gleichzeitig die nötige Distanz im Beruf wahren.