Glatteisunfall auf dem Arbeitsweg ist versichert

Berlin (dpa/tmn) - Arbeitnehmer, die bei Glatteis auf dem Weg zur Arbeit stürzen, sind gesetzlich unfallversichert. Der Versicherungsschutz gilt auch für notwendige Umwege wie bei Umleitungen oder beim Absetzen der Kinder am Kindergarten.

Auch wenn sich Schüler und Studenten auf dem unmittelbaren Weg zur Schule oder Uni verletzen, seien sie versichert. Darauf weist die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) in Berlin hin. Die gesetzliche Versicherung übernimmt die Kosten für die Behandlung sowie für die eventuelle anschließende Rehabilitation und Rente. Allerdings sollte der Arbeitnehmer nicht zum Hausarzt, sondern direkt zu einem Durchgangsarzt gehen. Dieser koordiniere auch die weitere Behandlung und nehme keine Praxisgebühr.