Arbeit nach Streit verlassen: Fristlose Kündigung unrechtmäßig

Berlin (dpa/tmn) - Der Streit mit dem Chef eskaliert. Die Mitarbeiterin verlässt daraufhin wütend den Arbeitsplatz. Fristlos kündigen darf ihr der Chef deshalb aber nicht. Das entschied das Arbeitsgericht Berlin.

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Wer nach einem Streit mit einem Vorgesetzten den Arbeitsplatz verlässt, darf nicht fristlos gekündigt werden. Das gilt insbesondere dann, wenn der Vorgesetzte den Konflikt mit angeheizt hat. Darin ist keine beharrliche Arbeitsverweigerung zu sehen. Darauf weist der Deutsche Anwaltverein hin. Er bezieht sich dabei auf eine Entscheidung des Arbeitsgerichts Berlin (Az.: 28 Ca 4449/12).

In dem verhandelten Fall hatte eine Floristin im hinteren Raum des Blumengeschäftes ein Brötchen gegessen. Als der Mann der Betreiberin sie hierbei antraf, kam es zum Streit. Er wies die Mitarbeiterin an, die Mahlzeit zu beenden und wieder in den Verkaufsraum zu gehen. Am Ende eskalierte die Situation so weit, dass die Arbeitnehmerin den Arbeitsplatz wutentbrannt verließ. Der Arbeitgeber kündigte ihr deshalb fristlos.

Das Gericht hielt das für unzulässig. Eine fristlose Kündigung sei nur gerechtfertigt, wenn in dem Verhalten der Frau eine beharrliche Arbeitsverweigerung zu sehen ist. Das sei hier jedoch nicht der Fall. Nach dem Streit habe die Mitarbeiterin keine Möglichkeit gehabt, eine besonnene Entscheidung zu treffen. Im Gegenteil: Der Arbeitgeber habe die Pflicht, den Konflikt nicht eskalieren zu lassen.

Im Ergebnis half das der Frau jedoch kaum, da der Arbeitgeber zusätzlich eine reguläre Kündigung ausgesprochen hatte. Diese befand das Gericht für gültig. Da das Blumengeschäft ein Kleinbetrieb war, brauchte es dafür keinen Grund im Sinne des Kündigungsschutzgesetzes.