Arbeitgeber darf Mitarbeiter von Wechsel- in Tagschicht stecken
Köln (dpa/tmn) - Ein Arbeitgeber darf bestimmen, in welchen Schichten sein Mitarbeiter arbeitet. Auch wenn dieser lieber in Wechselschichten arbeiten würde, darf der Chef ihn in Tagschichten stecken.
So entschied es ein Gericht.
Ein Arbeitgeber darf einen Mitarbeiter, der in wechselnden Schichten arbeitet, in die Tagschicht einteilen. Das gilt selbst dann, wenn der Arbeitnehmer lieber in der Wechselschicht bleiben würde. Das hat das Landesarbeitsgericht Köln entschieden (Aktenzeichen: 7 Sa 240/10). Auf die Entscheidung weist die Deutsche Anwaltauskunft hin.
In dem Fall wies der Arbeitgeber einem Mitarbeiter die Tagschicht zu. Bisher hatte der Mann in der Wechselschicht gearbeitet. Er wehrte sich dagegen, da er durch Nacht- und Wochenendzuschläge besser verdiente. Die Klage des Mannes blieb jedoch ohne Erfolg. Der Arbeitgeber kann eine solche Zuweisung vornehmen. Dabei habe er zwar berechtigte Interessen seines Mitarbeiters zu berücksichtigen.
Er dürfe jedoch davon ausgehen, dass die Tagschicht günstiger für den Mitarbeiter sei. Den besseren Verdienstmöglichkeiten stünden geringere gesundheitliche Belastungen und wesentlich bessere Möglichkeiten der Freizeitgestaltung gegenüber.