Arbeitgeber darf übertarifliches Weihnachtsgeld kürzen

Berlin (dpa/tmn) - Arbeitnehmer haben einen Anspruch auf das im Tarifvertrag festgelegte Weihnachtsgeld. Bekommen sie darüber hinaus noch eine Zusatzzahlung, sollten sie sich darauf nicht verlassen. Übertariflich gezahltes Weihnachtgeld kann gekürzt werden.

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Bekommen Arbeitnehmer mehr Weihnachtsgeld als tariflich vorgesehen, sollten sie sich auf die Zusatzzahlung nicht zu sehr verlassen. Der Arbeitgeber kann sie in vielen Fällen leicht kürzen. Darauf weist der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) in einer neuen Broschüre zum Thema Weihnachtsgeld hin. Das gilt jedenfalls, wenn der Arbeitgeber das über den Tarifvertrag hinausgehende Weihnachtsgeld unter dem Vorbehalt gezahlt hat, dass er die Zahlung widerrufen kann oder dass es eine freiwillige Leistung ist. Auf das im Tarifvertrag festgelegte Weihnachtsgeld haben Arbeitnehmer aber auf jeden Fall Anspruch.

Etwas anderes gilt für das übertariflich gezahlte Weihnachtsgeld ausnahmsweise nur, wenn sich ein Anspruch darauf aus betrieblicher Übung ergibt. In dem Fall muss es für mindestens drei Jahre gezahlt worden sein, ohne dass der Arbeitgeber einen Vorbehalt ausgesprochen hat.