Arbeitgeber muss Zeugnis-Erteilung nachweisen
Mainz (dpa) - Ein Arbeitgeber muss nachweisen, dass er einem Mitarbeiter ein Zeugnis erteilt hat. Das entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz in Mainz in einem Beschluss.
Geht das Zeugnis auf dem Postweg verloren, so muss er notfalls ein neues ausstellen und sichergehen, dass der Mitarbeiter das Schriftstück abholen kann. Andernfalls droht dem Arbeitgeber nach dem Richterspruch ein Zwangsgeld oder gar Zwangshaft (Aktenzeichen: 10 Ta 45/11).
Das Gericht wies mit seinem Beschluss die Beschwerde eines Arbeitgebers zurück. Dieser wehrte sich gegen ein vom Arbeitsgericht Koblenz verhängtes Zwangsgeld von 600 Euro. Er war zuvor verurteilt worden, einem Mitarbeiter ein Zeugnis auszustellen. Dem Mitarbeiter zufolge ging das Schriftstück aber nie bei ihm ein. Der Arbeitgeber selbst verwies darauf, er habe das Zeugnis zur Post gegeben.
Das Gericht kritisierte den Arbeitgeber. Der Mitarbeiter habe einen Anspruch auf das Zeugnis. Der Arbeitgeber müsse das ihm Zumutbare tun, um diesen Anspruch zu erfüllen.