Arbeitnehmer dürfen trotz Krankschreibung arbeiten
Berlin (dpa/tmn) - Berufstätige dürfen trotz Krankschreibung arbeiten gehen, wenn sie sich gesund fühlen. Der gesetzliche Unfallschutz entfällt deshalb nicht. Darauf weist der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) hin.
10.06.2015
, 12:03 Uhr
Arbeitnehmer müssen sich vom Arzt vorher nicht gesundschreiben lassen. Die Krankschreibung sei lediglich eine Prognose vom Mediziner, wann der Mitarbeiter voraussichtlich wieder fit ist.
Es gibt jedoch Einschränkungen - etwa wenn der Arbeitnehmer eine sehr ansteckende Krankheit hat. Dann darf er nicht wieder zur Arbeit gehen, auch wenn er sich dazu in der Lage fühlt. Außerdem muss der Arbeitgeber Beschäftigte wieder nach Hause schicken, wenn sie offensichtlich noch krank sind.