Arbeitnehmer sind in der Mittagspause nicht unfallversichert
Köln (dpa/tmn) - Einmal schnell zum Bäcker um die Ecke, um ein Brötchen zu holen. Wenn es in der Mittagspause dann zu einem Unfall kommt, gilt nicht der gesetzliche Versicherungsschutz. Der gilt nicht einmal, wenn jemand in der Kantine stolpert und sich dabei verletzt.
Haben Arbeitnehmer in der Mittagspause einen Unfall, sind sie in der Regel nicht gesetzlich unfallversichert. Darauf weist Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht in Köln, hin. Denn Arbeitnehmer gingen in der Pause rechtlich gesehen „eigenwirtschaftlichen Tätigkeiten“ nach. Sie essen oder machen einen kurzen Spaziergang um den Block. Weil diese Tätigkeiten nicht direkt etwas mit der Arbeit zu tun haben, seien sie dann auch nicht versichert.
Etwas anderes kann allerdings gelten, wenn sich in der Pause eine „besondere Betriebsgefahr realisiert“. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn Angestellte nur deshalb in die Pause gehen, weil es am Arbeitsplatz sehr heiß ist, weil die Klimaanlage nicht funktioniert. Das hätten sie üblicherweise nicht gemacht - der Unfall wird also der Arbeit zugerechnet und ist deshalb versichert. In so einem Einzelfall könne der Versicherungsschutz also doch greifen, erläutert Oberthür.
Wann der Versicherungsschutz in der Mittagspause gilt, kann sich sogar von einer Minute zur anderen ändern, betont die Rechtsanwältin: So sei das Mittagessen in der Kantine zwar nicht versichert - der Weg dahin aber schon.