Arbeitsunfall Auch kleine Kratzer im Verbandbuch festhalten
Köln (dpa/tmn) - Arbeitnehmer sollten auch kleine Verletzungen und ihre Behandlung im Verbandbuch festhalten lassen. Das gilt selbst bei Mini-Kratzern, auf die nur schnell ein Pflaster geklebt wird, erklärt die Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM).
Denn aus vermeintlich harmlosen Verletzungen können ernsthafte Probleme werden, bei einer Infektion etwa. In solchen Fällen ist es für die Einstufung als Arbeitsunfall sinnvoll, wenn die Verletzung von Anfang an dokumentiert ist.
Ein Verbandbuch muss es in jedem Unternehmen und jeder Behörde geben, wahlweise als echtes Buch auf Papier oder als Datei. Wer es führt und verwahrt, ist von Fall zu Fall unterschiedlich - in der Regel zum Beispiel ein Ersthelfer oder der Betriebsarzt.