Auf dem Weg zur Raucherpause nicht unfallversichert
Karlsruhe (dpa/tmn) - Legen Mitarbeiter eine Raucherpause ein und verletzen sich auf dem Weg dorthin, sind sie nicht unfallversichert. Darauf weist der Bund-Verlag hin. Er bezieht sich auf eine Entscheidung des Sozialgerichts Karlsruhe.
Der Fall würde anders liegen, wenn sich Beschäftigte während der Arbeitszeit auf dem Weg zur Toilette verletzen. „Da gilt der Unfallschutz selbstverständlich“, sagt Prof. Jobst-Hubertus Bauer, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Stuttgart.
In dem verhandelten Fall (Az.: S 4 U 1189/15) wollte eine Mitarbeitern eine Viertelstunde vor ihrer üblichen Pause eine Zigarette rauchen gehen. Dabei wurde sie in einer Montagehalle von einem Gabelstapler angefahren und schwer am Fuß verletzt. Die Unfallversicherung verweigerte den Versicherungsschutz. Die Frau argumentierte, sie habe gar nicht rauchen wollen, sondern sei auf dem Weg zur Toilette gewesen. Der Schichtführer der Frau widersprach dieser Darstellung. Die Frau habe selbst unmittelbar nach dem Unfall ausgesagt, dass sie auf dem Weg in die Raucherpause war.
Das Gericht entschied, dass die Frau keinen Unfallversicherungsschutz genießt. Hier habe es konkrete Hinweise darauf gewesen, dass die Frau zumindest zunächst eine Raucherpause einlegen wollte, und der Weg dahin sei nicht versichert.