Aufstockung der Arbeitszeit: Das können Arbeitnehmer machen
Köln (dpa/tmn) - Wer Teilzeit arbeitet und seine Arbeitszeit aufstocken möchte, braucht die Zustimmung des Arbeitgebers. Darauf weist Pauline Moritz hin, Expertin für das Thema Arbeitsrecht aus Köln.
Gibt es in der Firma eine freie Vollzeitstelle, muss der Arbeitgeber aber Mitarbeiter, die bei ihm in Teilzeit arbeiten und aufstocken möchten, bevorzugt bei der Besetzung berücksichtigen. Das ergibt sich aus Paragraf 9 Teilzeit- und Befristungsgesetz.
Allerdings müssen dabei die Ausbildung und die Qualifikation des Mitarbeiters zur ausgeschriebenen Stelle passen. Außerdem dürfen dem Wunsch des Mitarbeiters nicht dringliche betriebliche Gründe und die Arbeitszeitwünsche anderer Teilzeitmitarbeiter entgegenstehen.
Wollen Arbeitnehmer wieder in Vollzeit arbeiten, sollten sie das dem Arbeitgeber auf jeden Fall schriftlich mitteilen. Denn lehnt der Arbeitgeber diesen Wunsch trotz freier Stelle ab, können Mitarbeiter das später vor Gericht gegebenenfalls überprüfen lassen. Dafür müssen sie aber darlegen können, dass sie die freie Vollzeitstelle tatsächlich eingefordert haben und die erforderlichen Qualifikationen mitbringen.