Ausländische Berufsabschlüsse: Nötige Übersetzungen abklären
Berlin (dpa/tmn) - Zuwanderer sollen ihre Berufsabschlüsse aus anderen Ländern leichter in Deutschland anerkennen lassen können. Ein neues Portal im Internet soll ihnen Orientierung geben. Bewerber sollten klären, auf welcher Sprache ihre Dokumente vorliegen müssen.
Bei der Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse sollten Antragsteller vorab klären, welche Unterlagen sie auf Deutsch einreichen müssen. Denn teilweise seien Übersetzungen von ausländischen Zeugnisse und anderen Dokumenten nötig, erklärt Katharina Koufen vom Bundesbildungsministerium in Berlin. Die zuständigen Prüfstellen - etwa die Handels- oder Handwerkskammern - können aber darauf verzichten. „Gerade bei englischen Dokumenten ist das nicht unwahrscheinlich.“ Wird eine Übersetzung verlangt, muss diese von einem anerkannten Dolmetscher angefertigt werden.
Das neue Internetportal „Anerkennung in Deutschland“ informiert seit Freitag (30.3.) über die Anerkennung von ausländischen Berufsabschlüssen. Hintergrund ist das neue Anerkennungsgesetz, das am 1. April in Kraft tritt. Erstmals hat damit jeder Bewerber mit einer ausländischen Berufsqualifikation das Recht, prüfen zu lassen, ob seine Qualifikation einem deutschen Abschluss entspricht. Die Prüfung soll innerhalb von drei Monaten nach Einreichen der erforderlichen Papiere abgeschlossen sein.
Antragsteller müssten aber nachweisen, dass sie sich bereits auf eine berufliche Tätigkeit in Deutschland vorbereiten, so Koufen. Als Nachweis gelte beispielsweise, wenn der Antragsteller eine Bewerbung bei einem deutschen Unternehmen eingereicht oder einen Geschäftsplan für die Selbstständigkeit erstellt hat. Wenn er bereits Gespräche mit der zuständigen Berufskammer geführt hat und dies dokumentieren kann, sei dies ebenfalls ausreichend.
Service:
Der neue „Anerkennungsfinder“ zeigt, welche Stelle für die Prüfung eines ausländischen Berufs- oder Studienabschlusses zuständig ist. Für Fragen zur beruflichen Anerkennung ist ab dem 2. April eine Hotline mit der Telefonnummer 030/18 15 11 11 geschaltet. Anrufer können sich montags bis freitags von 9.00 bis 15.00 Uhr auf Deutsch und Englisch beraten lassen. Persönliche Beratung bieten die Büros des Förderprogramms „Integration durch Qualifikation“ an. Eine Übersicht der Büros gibt es online.