Um sich zur Prüfung anmelden zu können, muss jemand in der Regel etwa eineinhalbfach so lange gearbeitet haben, wie die Ausbildung typischerweise dauert, erklärt die Zeitschrift der Industrie- und Handelskammer „Position“. Ein Beispiel: Will jemand die Prüfung zum Hotelfachmann machen, die drei Jahre dauert, müsste er mindestens viereinhalb Jahre in einem Hotel gearbeitet haben. Tätigkeiten im Ausland werden dabei berücksichtigt.