Berufsanfänger: Auf schriftlichen Arbeitsvertrag bestehen
Stuttgart (dpa/tmn) - Beim ersten Arbeitsvertrag sollten junge Menschen besonders genau hinschauen. Denn den meisten sind Themen wie Kündigungsfrist oder Probezeit völlig neu.
„Den größten Fehler, den Berufsanfänger machen können, ist, mit dem Arbeitgeber keinen schriftlichen Vertrag zu machen“, sagte Prof. Jobst-Hubertus Bauer aus Stuttgart. Denn kommt es später einmal zu Streit, habe der Arbeitnehmer mit dem Vertrag ein Beweisstück in der Hand.
Zwar werde in größeren Unternehmen der Arbeitsvertrag so gut wie immer schriftlich festgehalten, erklärte Prof. Bauer. In kleineren Firmen komme es jedoch von Zeit zu Zeit noch vor, dass der Chef mit den Mitarbeitern nur mündliche Vereinbarungen trifft. Kommt es dann zum Streit, hätten die Angestellten oft das Nachsehen.
Im Arbeitsvertrag sollten Angaben zu den vom Mitarbeiter zu leistenden Arbeitsstunden, zur Höhe des Gehalts sowie zu den Sonderzahlungen wie etwa einem 13. Monatsgehalt enthalten sein. Außerdem dürften die Zahl der Urlaubstage sowie Regeln zur Probezeit nicht fehlen, so Prof. Bauer.
Problematisch ist der Fall, wenn der schriftliche Vertrag anders ausfällt als mündlich vereinbart. „In so einem Fall sollte man unbedingt noch einmal nachfragen“, sagt Prof. Bauer. So könne man etwa sagen: „'Ich habe beim Gehalt jene Summe verstanden. Nun lese ich im Vertrag jedoch nur diese Summe. Wie kann das sein?'“ Allerdings sollten Berufsanfänger nicht zu forsch nachfragen. Denn oft sei ihr Verhandlungsspielraum begrenzt, und wer zu offensiv nachfrage, dem springe der Arbeitgeber womöglich wieder ab.
Berufsanfänger sollten jedoch ruhig hart verhandeln, wenn die Kündigungsfrist besonders kurz ist. „Hier würde ich immer schauen, dass ich möglichst eine Kündigungsfrist von drei Monaten bekomme“, so Prof. Bauer. Gesetzlich vorgesehen sei nämlich lediglich eine Kündigungsfrist von vier Wochen. Während der Probezeit könne der Arbeitgeber einem sogar innerhalb von zwei Wochen kündigen. „Innerhalb von zwei bis vier Wochen ist es kaum möglich, sich einen neuen Job zu suchen“, sagt Prof. Bauer. Besser sei es daher, eine möglichst lange Frist auszuhandeln.