Berufsausbildungsbeihilfe vor Lehrbeginn beantragen
Berlin (dpa/tmn) - Einige Lehrlinge können mit ihrem Gehalt nicht den Lebensunterhalt finanzieren. Sie können einen Antrag auf Berufsausbildungsbeihilfe stellen. Und das am besten schon bevor sie ihre Ausbildung beginnen.
Die Berufsausbildungsbeihilfe sollte vor Lehrbeginn beantragt werden. „Denn die Förderung wird nicht rückwirkend gezahlt“, erklärte René Rudolf, Bundesjugendsekretär beim Deutschen Gewerkschaftsbund. Wer seine Ausbildung also im September beginnt und den Antrag erst im November stellt, bekommt rückwirkend keine Förderung für September und Oktober.
Berufsausbildungsbeihilfe können Lehrlinge bei der Bundesagentur für Arbeit beantragen, die so wenig Ausbildungsvergütung bekommen, dass sie davon nicht leben können. „Gefördert werden kann aber nur, wer in der ersten Ausbildung steckt. Außerdem muss die Ausbildung staatlich anerkannt sein“, erklärt Rudolph. Der Lehrling dürfe zudem nicht mehr bei den Eltern wohnen. Maximal gibt der Staat zur Ausbildungsvergütung 518 Euro pro Monat dazu.
Nach neuen Zahlen des Bundesinstituts für Berufsbildung verdienen Auszubildende bundesweit rund 700 Euro brutto im Durchschnitt, wenn ihre Ausbildungsvergütung tarifgebunden ist. Dabei verdienen Lehrlinge im Westen mehr als jene im Osten. Während im Westen im Durchschnitt 708 Euro gezahlt werden, sind es im Osten nur 642 Euro. Im Vergleich zum Vorjahr sind die Ausbildungsvergütungen im Durchschnitt bundesweit um 3,2 Prozent gestiegen. 2011 verdienten Lehrlinge bundesweit im Durchschnitt nur rund 678 Euro.
Wer keine Berufsausbildungsbeihilfe bewilligt bekommt, weil etwa die Eltern zu viel verdienen, könne Wohngeld beantragen, so Rudolf. Voraussetzung dafür sei, dass der Antrag auf Berufsausbildungsbeihilfe zuvor abgelehnt worden ist. Wohngeld könnten jedoch nur Auszubildende bekommen, die volljährig sind.