Beschäftigte haben keinen Anspruch auf Klimaanlage
Dortmund (dpa/tmn) - Die Hitze lässt Arbeitnehmer sowohl drinnen als auch draußen leiden. Steigt die Temperatur in unklimatisierten Büroräumen über 26 Grad Celsius, können Arbeitnehmer aber darauf pochen, dass der Arbeitgeber aktiv wird.
Steigt die Temperatur im Sommer auch im Büro auf über 26 Grad, muss der Arbeitgeber aktiv werden. Diesen Grenzwert sieht die Arbeitsstättenverordnung vor. Darauf weist die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hin. Einen Anspruch auf klimatisierte Räume oder hitzefrei haben Beschäftigte aber nicht. Hilfreich ist oft, die Arbeitszeit anzupassen: Das kann zum Beispiel ein früherer Beginn sein oder der Verzicht auf Überstunden. Auch kurze, zusätzliche Pausen von etwa zehn Minuten sind gut.
Ab 35 Grad Celsius seien Räume für körperliche Arbeit ungeeignet. Es können Erschöpfung mit Schwindel, Übelkeit und Fieber bis hin zur Bewusstlosigkeit auftreten. Dann helfe oft nur, technische Geräte auszuschalten und die Rollos herunterzulassen. Kommen Klimaanlagen zum Einsatz, dürften sie nicht zu kalt eingestellt sein - sonst können Arbeitnehmer einen Hitzeschock bekommen, wenn sie das Gebäude verlassen. Selbst bei hohen Temperaturen dürfen Büroräume nicht stärker als bis auf 22 oder 21 Grad Celsius heruntergekühlt werden.