Beschimpfungen auf Facebook sind Kündigungsgrund
Essen (dpa/tmn) - Wer seinem Frust über den Job im Netz Luft macht, riskiert die Entlassung. Fachanwälte warnen vor dem „Gefällt mir“-Button: Wut, Schmähungen und Gehaltsdiskussionen haben auf Facebook und Co. nichts verloren.
Vorsicht vor dem „Gefällt mir“-Klick auf Facebook: Er kann den Job kosten, wenn es um Beiträge geht, in denen der Arbeitgeber beschimpft wird. Darauf haben Fachanwälte am Dienstag (23. Juli) bei einer Veranstaltung des Essener Unternehmerverbandes hingewiesen. Der Frustabbau über den Arbeitsplatz im Kreise von Facebook-Freunden habe bereits in vielen Fällen zur Kündigung geführt. In einigen Fällen hatten Beschäftigte ihre Arbeitgeber zum Beispiel als „Menschenschinder“ und „Ausbeuter“ bezeichnet und mussten dafür gehen. Frust und schlechte Stimmung aus dem Arbeitsalltag hätten auch auf vermeintlich privaten Facebook-Profilen nichts zu suchen.
Bundesweit für Aufregung hatte im Februar ein Düsseldorfer Fall gesorgt: Zehn Feuerwehrmänner waren erst suspendiert und dann abgemahnt worden, weil sie bei Facebook schrieben, der Oberbürgermeister wisse ihre unbezahlten Überstunden nur dann zu schätzen, wenn sein eigenes Büro brenne. Doch es geht auch drastischer: „Bin 32 Jahre hier dabei und so ein faules Schwein, der noch nie gearbeitet hat in seinem scheiß Leben, gibt mir zwei Abmahnungen“ - so äußerte sich ein Arbeitnehmer online über seinen Vorgesetzten. Auch dies ist ein eindeutiger Kündigungsgrund. Nicht nur, weil sich unter den 70 Freunden des Autors 36 Arbeitskollegen befanden.
Die Konsequenzen der Facebook-Einträge sind vielen gar nicht klar. „Viele sehen keinen Unterschied zwischen der gemütlichen Runde mit Freunden und dem Sozialen Netzwerk“, so Rechtsanwalt Volker Schwering. Dabei kann eine Nachricht auf Facebook innerhalb kürzester Zeit hundert andere Nutzer und Kollegen erreichen, mit Hilfe der Funktionen „Teilen“ und „Gefällt mir“. So verliert der Nutzer vollständig die Kontrolle über den Adressatenkreis.
Ein Fall geht nächstes Jahr vor das Bundesarbeitsgericht. Ein Arbeitnehmer hatte in einem Interview über seine Firma gesagt: „Das Problem ist, dass hier keine Fachkräfte arbeiten.“ Dieses Video hatte er bei Facebook und Youtube hochgeladen und seinen Freunden geschickt - der Arbeitgeber kündigte ihm wegen Geschäftsschädigung.