Bewerbungsfrist für Aufstiegsstipendium beginnt am 5. April
Bonn (dpa/tmn) - Wer einige Jahre nach seiner Berufsausbildung studieren will, kann sich jetzt wieder für das Aufstiegsstipendium bewerben. Vom 5. April bis 20. Juni läuft die Bewerbungsfrist.
Vergeben werden die Fördergelder im Auftrag der Bundesregierung von der Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (sbb). Andreas van Nahl von der Stiftung beantwortet drei Fragen zu diesem Thema:
Was bekommen Stipendiaten?
Wer ein Vollzeitstudium macht, erhält 750 Euro pro Monat, bei einem berufsbegleitenden Studium sind es 2000 Euro pro Jahr. Das Geld müssen Stipendiaten nicht zurückzahlen. Jährlich werden rund 1000 Stipendien vergeben.
Wer kann sich bewerben?
Das Stipendium richtet sich an alle, die eine Ausbildung erfolgreich abgeschlossen sowie mindestens zwei Jahre Berufserfahrung haben und nun studieren wollen.
Was sind die Voraussetzungen?
Stipendiaten müssen die Ausbildung mindestens mit „gut“ abgeschlossen haben. Reicht die Note nicht, gibt es die Möglichkeit, sich mit einem Arbeitgebervorschlag zu bewerben. Dabei muss der Arbeitgeber seinen Mitarbeiter empfehlen. Das Abitur gehört nicht zu den Bewerbungsvoraussetzungen.