Bundesgericht: Kein Anspruch auf Ethik als Schulfach
Leipzig (dpa) - Eine Mutter will für ihre Kinder Ethik-Unterricht in der Schule durchsetzen und beruft sich auf das Grundgesetz. Vor Gericht hat sie damit keinen Erfolg. Geschlagen geben will sie sich aber nicht.
Eltern haben keinen grundgesetzlichen Anspruch auf die Einführung eines Ethikunterrichts für ihre konfessionslosen Kinder. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Mittwoch (16. April) auf die Klage einer dreifachen Mutter hin entschieden. Die 42-Jährige aus Freiburg im Breisgau kündigte nach der Urteilsverkündung an, vor das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ziehen zu wollen.
Die Klägerin hatte vom Land Baden-Württemberg verlangt, Ethik ab Klasse 1 als Alternative zum Religionsunterricht anzubieten. Ihre Kinder, die keinem christlichen Glauben anhängen, würden sonst benachteiligt.
Das sahen die Bundesverwaltungsrichter anders. Sie wiesen die Klage wie schon die beiden Vorinstanzen ab. Das Grundgesetz garantiere und schütze den Religionsunterricht in besonderem Maße, schreibe aber das Fach Ethik nicht vor. Deswegen gebe es keinen Verstoß gegen das ebenfalls in der Verfassung verankerte Gleichheitsgebot (Az.: BVerwG 6 C 11.13).
Der Anwalt der Klägerin, Thomas Heinrichs, hatte in der mündlichen Verhandlung argumentiert, im Ethik- und im Religionsunterricht würden die gleichen Felder beackert: Es gehe um die Vermittlung von Moral und Werten, wenn auch im Religionsunterricht mit einer konfessionellen Ausrichtung. Die Gruppe der konfessionslosen Schüler werde immer größer. Auf diese veränderte Situation müssten die Schulen reagieren.
Ob und wann in Deutschland Ethikunterricht angeboten wird, ist von Bundesland zu Bundesland sehr unterschiedlich. Schüler in Sachsen, Sachsen-Anhalt oder Thüringen können zum Beispiel schon in der ersten Klasse zwischen Ethik und Religion wählen. In Baden-Württemberg gibt es das Fach Ethik bislang nach Angaben des Kultusministeriums je nach Schulform erst ab den Klassen 7 und 8.
„Ich denke nach wie vor, dass ich im Recht bin“, so die Klägerin. Sie wolle, dass die Position von konfessionslosen Menschen gestärkt wird. Eine neutrale Wertevermittlung müsse Aufgabe des Staates sein. „Gerade bei den Kleinen, wo das Denken beginnt, halte ich das für sehr wichtig“, sagte die Frau aus Freiburg.