Chef darf Raucherpause trotz langer Duldung verbieten
Nürnberg (dpa/tmn) - Mitarbeiter haben keinen Anspruch darauf, während der Arbeitszeit eine Raucherpause zu machen. Das gilt selbst dann, wenn der Arbeitgeber das jahrelang toleriert hat.
Einen solchen Anspruch aus betrieblicher Übung heraus gibt es nicht. Der Chef kann die Raucherpause also später wieder verbieten. Darauf weist der Bund-Verlag hin. Er bezieht sich auf ein Urteil des Landesarbeitsgericht (LAG) Nürnberg (Az.: 2 Sa 132/15).
In dem verhandelten Fall hatte ein Staplerfahrer geklagt, der stellvertretender Vorsitzender des Betriebsrats war. Der Arbeitgeber hatte ihm von Januar bis März 878 Minuten von seiner Arbeitszeit für Raucherpausen abgezogen. Der Mitarbeiter errechnete daraus einen entgangenen Lohn von 185 Euro. Dieses Geld stehe ihm jedoch aus betrieblicher Übung heraus zu. Über viele Jahre hatten Mitarbeiter während der Arbeitszeit Raucherpausen gemacht, und der Betrieb hatte das geduldet. Anfang Januar 2013 trat dann eine neue Betriebsvereinbarung in Kraft, die vorsah, dass Mitarbeiter zum Rauchen ausstempeln sollen. Gegen seinen Lohnabzug ging der Beschäftigte nun vor.
Jedoch ohne Erfolg. Das LAG verneinte, wie schon zuvor das Amtsgericht, einen Anspruch des Mitarbeiters. Seit der Betriebsvereinbarung im Januar 2013 sei für die Beschäftigten klar zu erkennen, dass der Arbeitgeber sich nicht verpflichten will, während der Raucherpausen Lohn zu zahlen. Es gebe weder eine gesetzliche noch eine tarifliche oder vertragliche Rechtsgrundlage, nach der Arbeitnehmer darauf vertrauen dürfen, dass der Arbeitgeber ohne Gegenleistung die Raucherpausen während der Arbeitszeit bezahlen will.