Feiertage 2016: Arbeitnehmer haben wieder Pech
Berlin (dpa/tmn) - Bei der Urlaubsplanung für 2016 können Arbeitnehmer mit Brückentagen nicht viel herausholen: Die bundesweiten Feiertage liegen wie schon 2015 nicht gerade ideal.
Zwei von neun fallen auf einen Sonntag, die übrigen fast alle auf einen Freitag oder Montag. Als Brückentag bietet sich der 6. Mai an - am Tag zuvor ist Christi Himmelfahrt. Dann haben Beschäftigte von Donnerstag bis Sonntag frei.
Eine andere Option für ein verlängertes Wochenende ist Freitag, der 13. Mai. Dann können Beschäftigte von Freitag bis Pfingstmontag (16. Mai) ausspannen. Ähnlich ist es, wenn Beschäftigte am Freitag, den 30. September, freinehmen, da der 3. Oktober auf einen Montag fällt.
Bleibt die Frage: Was können Mitarbeiter machen, wenn alle an den gleichen Tagen freihaben wollen und der Chef dem nicht zustimmt, weil er keine zu dünne Besetzung haben will? „Gar nichts“, sagt Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht.
Der Arbeitgeber darf Urlaubswünsche ablehnen, wenn betriebliche Belange ihnen entgegenstehen. Daher könne der Arbeitgeber durchaus vorgeben, dass an einem Brückentag jemand im Büro zu sein hat. Die Entscheidung muss allerdings nachvollziehbar und darf nicht willkürlich sein.
Das Jahr im Überblick:
Jahresbeginn: Für alle, die es an Silvester gerne richtig krachenlassen: Da Neujahr auf einen Freitag fällt, gibt es zur Erholung statt einem gleich drei Tage Zeit zur Erholung. Danach kommt allerdings eine längere Durststrecke.
Ostern: Die nächsten Feiertage sind Ostern, das 2016 auf das Wochenende vom 25. bis zum 28. März fällt.
Mai: Im Mai sieht es wie jedes Jahr ferientechnisch gut aus. Zwar fällt der Tag der Arbeit auf einen Sonntag. Dafür lässt sich Christi Himmelfahrt (5. Mai) zu einem langen Wochenende ausbauen. Und dank Pfingstmontag (16. Mai) haben Arbeitnehmer eine kurze Woche.
Oktober: Anders als 2015 fällt 2016 der Tag der Deutschen Einheit wieder auf einen Wochentag (Montag, 3. Oktober).
Weihnachten: Dann kommt schon Weihnachten: Heiligabend liegt auf einem Samstag, der zweite Weihnachtsfeiertag ist dann ein Montag.
Bundesweite Feiertage 2016 - 1.1.: Neujahr (Freitag) - 25.3.: Karfreitag - 28.3.: Ostermontag - 1.5.: Tag der Arbeit (Sonntag) - 5.5.: Christi Himmelfahrt (Donnerstag) - 16.5. Pfingstmontag - 3.10.: Tag der Deutschen Einheit (Montag) - 25.12.: 1. Weihnachtstag (Sonntag) - 26.12. 2. Weihnachtstag (Montag)