Studienplatz einklagen ist nicht ohne Risiko
Berlin (dpa/tmn) - An den Hochschulen beginnt das Wintersemester. Doch manche, die gehofft hatten, bald im Hörsaal zu sitzen, haben keinen Studienplatz bekommen. Ein Ausweg kann dann sein, sich diesen Platz zu erklagen.
Das erfordert aber einiges Geld und hat nicht immer Aussicht auf Erfolg.
Warum kann man sich überhaupt an einer Hochschule einklagen?
Im Grundgesetz ist verankert, dass alle Deutschen das Recht haben, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. Die Ablehnung durch eine Hochschule gilt als Eingriff in dieses Recht, sagt der auf Hochschulrecht spezialisierte Rechtsanwalt Christian Birnbaum. Er vertritt Studenten, die sich an Hochschulen einklagen.
Wie funktioniert so eine Klage?
Birnbaum zufolge muss die Hochschule beweisen, dass es keine Plätze mehr gibt. Denn alle verfügbaren Studienplätze müssen vergeben werden. Könnte die Hochschule weitere Plätze über die ursprünglich geplanten Kapazitäten hinaus anbieten, werden diese an die Kläger vergeben. Da es meistens viel mehr Kläger als Plätze gibt, werden diese unter allen Klagenden entweder verlost oder nach Abiturnoten vergeben - das heißt, selbst eine erfolgreiche Klage garantiert keinen Studienplatz. Birnbaums Erfahrung nach werden viele Fälle aber auch außergerichtlich gelöst.
Wann sollte man klagen?
Um das Verfahren ins Rollen zu bringen, stellt ein angehender Student bei der Hochschule einen Antrag auf Zulassung außerhalb der festgesetzten Kapazitäten. Die Fristen dafür sind in den Bundesländern unterschiedlich, die ersten laufen aber schon im Juli ab, sagt der Rechtsanwalt Wilhelm Achelpöhler, der sich ebenfalls auf Hochschulrecht spezialisiert hat. Die Fristen der Gerichte enden oft mit Vorlesungsbeginn, können aber auch bis Ende des Semesters laufen.
Kann man gegen mehrere Hochschulen gleichzeitig klagen?
Für sehr beliebte Fächer ist es laut Birnbaum sogar wichtig, mehrere Hochschulen gleichzeitig zu verklagen. Für einen Platz im Studiengang Medizin würden oft um die 15 Hochschulen verklagt, bei Psychologie etwa 10. Das macht es für die Kläger auch so teuer.
Was kostet so eine Klage?
Bei einer Studienplatzklage für Medizin sollte man Birnbaum zufolge mit 20 000 bis 30 000 Euro rechnen. Bei Psychologie kann es nach seiner Einschätzung zwischen 10 000 und 15 000 Euro kosten, bei den meisten anderen Studiengängen zwischen 1000 und 1500 Euro pro Verfahren. Achelpöhler nennt für eine Klage bei mehreren Hochschulen eine ähnliche Größenordnung: zwischen 12 000 und 15 000 Euro.
Wie lange dauert so eine Klage?
Wie lange es dauert, variiert stark: Ein Amtsgericht fällt laut Achelpöhler eine Entscheidung in einem Eilverfahren in der Regel innerhalb von einigen Wochen, es kann aber auch länger dauern. Bei einem Verwaltungsgericht müssen Studenten seiner Erfahrung nach mehrere Monate oder über ein Jahr warten. Die Dauer ist auch abhängig vom Bundesland.
Wie hoch sind die Erfolgschancen?
Bei einem Medizinstudium seien die Chancen auf Erfolg niedrig, sagt Birnbaum. Er rät denjenigen, die nicht aufgeben möchten, ihr Studium lieber im Ausland zu beginnen. Auch Tiermedizin ist Achelpöhler zufolge sehr beliebt und wird nur an wenigen Hochschulen angeboten, daher ist das Einklagen bei diesem Studiengang sehr schwer.
Bei anderen Studiengängen sieht es vielversprechender aus. Etwa bei Psychologie sind die Erfolgschancen nach Einschätzung beider Anwälte recht hoch. Bei anderen Fächern sollte es Achelpöhler zufolge eigentlich auch meistens klappen, beim Ort des Studiums dürfe ein angehender Student aber nicht wählerisch sein.