Dem Chef eine Straftat unterstellt: Fristlose Kündigung

Frankfurt/Main (dpa) - Wenn ein Arbeitnehmer seinen Vorgesetzten zu Unrecht einer Straftat bezichtigt, riskiert er den sofortigen Rausschmiss. Das hat das Arbeitsgericht Frankfurt in einem am Freitag (15.

Juli) bekanntgewordenen Urteil entschieden.

Ein Vorgesetzter hat seine Mitarbeiterin fristlos entlassen, weil sie ihm zu Unrecht eine Straftat unterstellte. Die Richter gaben dem Chef Recht. Sie wiesen damit die Klage einer Zahnarzthelferin gegen eine Arztpraxis zurück (Aktenzeichen: 7 Ca 8266/10).

Die Arbeitnehmerin hatte aus anderem Anlass gegen die Praxis geklagt. Am Abend vor der Verhandlung rief sie bei ihrer Kollegin an und fragte sie, ob ihr der Zahnarzt denn auch 500 Euro für eine Falschaussage zulasten der Anruferin gezahlt habe. Der Mediziner erfuhr vom Inhalt des Telefonats und sprach eine fristlose Entlassung aus.

Nach Ansicht des Gerichts reichen Straftaten, die im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis stehen, stets für eine fristlose Kündigung aus. Dazu gehöre auch, Kollegen oder Vorgesetzten strafbare Handlungen zu unterstellen. Es habe schließlich keinerlei Anhaltspunkte dafür gegeben, dass der Zahnarzt tatsächlich Geld für Falschaussagen gezahlt und sich damit des Prozessbetruges strafbar gemacht habe, heißt es in der Entscheidung.