Lästern kann den Job kosten

Köln (dpa/tmn) - Im kleinen Kreis lästert jeder mal über seinen Arbeitgeber - in der Öffentlichkeit halten sich Arbeitnehmer aber besser damit zurück. Denn wer öffentlich über seinen Chef herzieht, kann dadurch schlimmstenfalls seinen Job verlieren.

„Der Arbeitnehmer schuldet dem Arbeitgeber zunächst einmal Loyalität“, erklärte die Arbeitsrechtlerin Nathalie Oberthür aus Köln. „Er sollte deshalb davon absehen, sich etwa in Leserbriefen, Blogs oder auf Facebook negativ zu äußern.“

Arbeitnehmer können sich zwar auf ihre Meinungsfreiheit berufen, wenn sie sich etwa im Internet über ihren Arbeitgeber auslassen. Hierbei gibt es aber Grenzen: „Mit Sicherheit rechtfertigt jeder Vergleich mit dem Nazi-Regime eine fristlose Kündigung. Wer etwa öffentlich sagt, im Büro gehe es zu wie im KZ, muss gehen“, sagte die Oberthür, die Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins ist.

Das Landesarbeitsgericht (LAG) Hamm musste am Freitag (15. Juli) über die Kündigung eines Arbeitnehmers entscheiden, der einen Roman mit dem Titel „Wer die Hölle fürchtet, kennt das Büro nicht“ geschrieben hatte. Der Arbeitgeber argumentierte, dass sich einige negativ beschriebene Romanfiguren als die wirklichen Kollegen identifizieren ließen. Die Veröffentlichung habe daher den Betriebsfrieden gestört. Die Richter lehnten das jedoch ab: Der Arbeitnehmer könne sich auf die Kunstfreiheit berufen.

Wenig zu befürchten haben Arbeitnehmer in der Regel auch, wenn sie im privaten Gespräch mit Freunden oder Verwandten etwa in der Kneipe schlecht über das Büro sprechen. „Das sind normale Gespräche unter vier Augen, in denen man sich auch kritisch äußern kann“, sagt Oberthür. Hier drohe dem Arbeitnehmer aus arbeitsrechtlicher Sicht nichts.