Deutsche Arbeitnehmer in Japan unfallversichert

Berlin (dpa/tmn) - Aus Deutschland entsandte Arbeitnehmer sind während eines Einsatzes in Japan gesetzlich unfallversichert. Der Versicherungsschutz greift dabei auch dann, wenn Beschäftigte sich bei dem Erdbeben oder Tsunami verletzt haben.

„Wenn sich jemand zum Beispiel bei dem Erdbeben ein Bein gebrochen hat, ist das abgedeckt“, sagt Stefan Boltz von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Auch hätten entsandte Arbeitnehmer einen Anspruch darauf, sich auf Kosten des Arbeitgebers auf eine mögliche radioaktive Belastung hin untersuchen zu lassen. Voraussetzung dafür sei, dass in Japan eingesetzte Arbeitnehmer einen deutschen Arbeitsvertrag haben, erklärt Boltz. Zudem müsse die Tätigkeit im Ausland von vornherein zeitlich befristet worden sein.

In der Regel kommt die deutsche gesetzliche Unfallversicherung bei Auslandseinsätzen nur für Schäden durch Arbeits- und Wegeunfälle sowie Berufskrankheiten auf. Wenn sich ein entsandter Arbeitnehmer in der Freizeit verletzt, fällt das normalerweise nicht darunter. Bei einer Naturkatastrophe wie einem Erdbeben sei der Versicherungsschutz aber etwas weiter gefasst, erläutert Boltz. Der Schutz gelte in diesem Fall unabhängig davon, ob sich Beschäftigte bei der Arbeit oder während des beruflichen Aufenthaltes in Japan verletzt haben.

Wenn sich Arbeitnehmer nach ihrer Rückkehr aus dem Katastrophengebiet auf radioaktive Strahlung hin untersuchen lassen wollen, wenden sie sich am besten an ihren Arbeitgeber, empfiehlt Boltz. Dieser sei nach dem Arbeitsschutzgesetz dazu verpflichtet, Mitarbeitern eine solche Untersuchung zu bezahlen. Bei größeren Unternehmen übernehme es in der Regel der Betriebsarzt, Betroffene zu untersuchen und zu beraten.