Elektroroller aufladen: Keine Kündigung

Berlin (dpa/tmn) - Langjährige Mitarbeiter dürfen nicht entlassen werden, weil sie am Arbeitsplatz einmal ihren Elektroroller aufgeladen haben. So entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Hamm (Aktenzeichen: 16 Sa 260/10), teilt die Deutsche Anwaltauskunft mit.

Der betreffende Mann war bei seinem Arbeitgeber seit fast 20 Jahren beschäftigt, zuletzt als Netzwerkadministrator. Für einige Tage hatte er sich einen Elektroroller gemietet. Im Betrieb schloss er ihn an eine Steckdose an, um den Akku aufzuladen. Als ein Vorgesetzter ihn dazu aufforderte, nahm er den Akku vom Stromnetz. Es waren Stromkosten von etwa 1,8 Cent entstanden. Der Arbeitgeber kündigte dem Mitarbeiter außerordentlich fristlos. Er berief sich darauf, dass dieser ihn bestohlen habe, weil er den Roller heimlich auf seine Kosten aufgeladen habe.

Alle Instanzen hielten die Kündigung für unwirksam. Die Richter berücksichtigten dabei den geringen Schaden von 1,8 Cent und die lange Betriebszugehörigkeit des Klägers. Ins Gewicht fiel auch, dass im Betrieb Handys aufgeladen und elektronische Bilderrahmen betrieben wurden, der Arbeitgeber aber nicht eingegriffen habe. Nach Ansicht des Gerichts hätte eine Abmahnung ausgereicht.