Erfahrung aus anderem Beruf - mehr Gehalt gerechtfertigt
Berlin (dpa/tmn) - Berufserfahrung kann sich positiv auf den Verdienst auswirken - auch wenn sie in einer völlig anderen Branche erworben wurde. So urteilte das Verwaltungsgericht Berlin im Fall eines Richters, der eine Zeit lang als Steward tätig war.
In jedem Job sammeln Beschäftigte Berufserfahrung. Diese Expertise wirkt sich im Laufe der Jahre in der Regel positiv auf das Gehalt aus. Und zwar unter Umständen auch, wenn der Beschäftigte früher in einem ganz anderen Beruf tätig war. So entschied zumindest das Verwaltungsgericht Berlin (Az.: VG 7 K 302.12), wie die „Neue juristische Wochenschrift“ berichtet.
In dem Fall hatte ein Richter geklagt. Der Mann hatte während eines Urlaubsemesters eine Ausbildung zum Flugbegleiter gemacht und war während seines Jura-Studiums mehrere Jahre halbtags in diesem Beruf tätig. Das wollte er als besoldungsrelevante Erfahrungszeiten anerkennen lassen. Nachdem die zuständige Senatsverwaltung den Antrag abgelehnt hatte, zog der Richter vor Gericht.
Mit Erfolg: Als Flugbegleiter habe der Kläger einer Vielzahl von Regularien in diplomatischer Form Geltung verschafft, befanden die Richter. Außerdem habe er die im Flugbetrieb auftretenden Konflikte von Menschen unterschiedlichster kultureller Hintergründe erkennen, ausgleichen und lösen müssen. Für das Gericht war die Beschäftigung damit geeignet, die sozialkompetenzrelevanten Wesensmerkmale eines Richters zu fördern — etwa die Fähigkeit zum Verhandeln und Ausgleich, seine Konflikt-, Entschluss- und Kooperationsfähigkeit sowie soziales Verständnis.