Experte: Arbeitnehmer erstreiten mehr Rechte
Stuttgart (dpa) - Minus-Ossi und Maultaschen-Kündigung: 2010 war ein Jahr aufsehenerregender Arbeitsrechtsprozesse. Diese spektakulären Fälle ergeben zwar selten grundlegend Neues für die Rechtsprechung, aber die Rechte der Arbeitnehmer werden immer mehr gestärkt.
„Wenn man sich die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts anschaut, dann überwiegen die Entscheidungen, in denen der Schutz des Arbeitnehmers weiterentwickelt worden ist“, sagte der Arbeitsrechtler Jobst-Hubertus Bauer.
Die aufsehenerregenden Kündigungsfälle hält Bauer vor allem für ein mediales Phänomen. „Ich bin skeptisch, ob es mehr solche Kündigungen gibt als in der Vergangenheit“, sagte der Stuttgarter Jurist. Für Arbeitgeber seien solche Prozesse häufig die einzige Möglichkeit, sich von einem Mitarbeiter zu trennen.
In Konstanz war eine Altenpflegerin wegen des Diebstahls von sechs Maultaschen fristlos gefeuert worden. Später akzeptieren sie und ihr Arbeitgeber einen Vorschlag des baden-württembergischen Landesarbeitsgerichts für einen Vergleich. Die Seniorenbetreuerin erhielt eine Abfindung und aus dem fristlosen Rauswurf nach fast 17 Jahren Betriebszugehörigkeit wurde eine ordentliche Kündigung.
Mit einem Vergleich war auch der Arbeitsrechtsstreit um eine mit dem Vermerk „(-) Ossi“ abgelehnte Bewerbung zu Ende gegangen. Das Arbeitsgericht Stuttgart hatte zuvor entschieden, dass der Vermerk zwar eine Diskriminierung sei - aber keine Benachteiligung wegen einer ethnischen Herkunft im Sinne des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG). Der Fensterbauer, bei dem sich die aus Ostdeutschland stammende Klägerin beworben hatte, argumentierte, der Frau sei nicht wegen ihrer Herkunft, sondern wegen fehlender Qualifikation abgesagt worden.
Bauer sagte, auch die Gewerkschaften hätten von vielen Urteilen im vergangenen Jahr profitiert. Durch die Aufhebung der Tarifeinheit könnten nun kleinere Gewerkschaften Verträge erstreiken, die parallel zu anderen Gewerkschaften im gleichen Bereich gelten.
Möglicherweise könnte die Politik diesem Urteil aber etwas entgegensetzen. „Wir warten, ob dieses Prinzip der Tarifeinheit gesetzlich geregelt wird. Da gibt es derzeit verfassungsrechtliche Bedenken“, sagte Bauer. Auch das Streikrecht sei zugunsten der Arbeitnehmer und Gewerkschaften erweitert worden und Betriebsräte hätten nun mehr Rechte, indem sie sich zum Beispiel am Arbeitsplatz politisch äußern dürfen.
Im neuen Jahr könnte die Macht der Gewerkschaften ein wenig zurückgefahren werden. Erwartet werde unter anderem eine Entscheidung der Bundesarbeitsgerichte zu sogenannten Differenzierungsklauseln, erklärt Bauer. Sie ermöglichen, dass nur Gewerkschaftsmitglieder in den Genuss von Tariferhöhungen kommen. „Politisch ist das natürlich hoch umstritten“, erklärte Bauer.