So lange darf man „frohes neues Jahr“ wünschen
Auch nach Wochen ist der Gruß noch erlaubt.
Düsseldorf. Ein „frohes neues Jahr“ dürfen Geschäftsleute einander auch noch wünschen, wenn das neue Jahr schon einige Wochen alt ist. Für solche Wünsche gebe es kein Verfallsdatum, erläutert das Netzwerk Etikette Trainer International. Lediglich bei weniger gut bekannten Geschäftspartnern sollten Neujahrsgrüße nur bis Mitte Januar ausgesprochen werden.
Oft sehen Geschäftsleute ihre Kunden und Partner erst einige Wochen nach Neujahr. Dann leiten sie gute Wünsche für das neue Jahr am besten mit einem erklärenden Satz ein — etwa so: „Wir haben uns in diesem Jahr noch nicht gesehen. Ich möchte Ihnen aber auf jeden Fall ein gesundes und erfolgreiches Jahr 2011 wünschen.“ Alternativ biete sich auch die Formulierung an: „Das Jahr ist zwar schon fortgeschritten, aber ich finde, für gute Wünsche ist es noch nicht zu spät. Also alles Gute für Sie im neuen Jahr.“ tmn