Urteil Fremdenfeindliche Posts: Im Privat-Chat kein Kündigungsgrund

Worms (dpa/tmn) - Fremdenfeindliche Äußerungen können ein Grund für eine Kündigung sein. Das gilt allerdings nicht, wenn diese in einer privaten Whatsapp-Gruppe unter Kollegen fallen. Das geht aus einem Urteil des Arbeitsgerichts Worms (Az.: 4 Ca 1240/17 bis 4 Ca 1243/17) hervor.

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In dem Fall ging es um vier Mitarbeiter der Stadt Worms, die per Whatsapp in einer Gruppe unter anderem Bilder mit fremdenfeindlichem Inhalt ausgetauscht hatten. Ein Mitglied der Gruppe informierte die Stadt darüber, die ihren Mitarbeitern daraufhin fristlos kündigte. Dagegen klagten die vier Arbeitnehmer - und bekamen Recht.

Das Gericht sah in den Posts keinen Kündigungsgrund: Die Mitarbeiter hatten diese im kleinen Kreis und auf ihren privaten Smartphones ausgetauscht. Solche vertraulichen Gespräche fallen unter den Schutz der Privatsphäre, auch unter Kollegen. Hebt ein Mitglied der Whatsapp-Gruppe diese Vertraulichkeit auf, dürfe das nicht zulasten der Arbeitnehmer gehen.