Fristen und Förderregeln - Auslands-Bafög beantragen
Berlin (dpa/tmn) - Viele Jugendliche träumen von einem Auslandsaufenthalt. Doch längst nicht alle Eltern können ein Schuljahr oder ein Studiensemester im Ausland finanzieren. In diesen Fällen hilft das Auslands-Bafög.
Das Beste daran: Vater Staat will das gezahlte Geld nur zum Teil zurück.
Mit dem Auslands-Bafög bekommen Studenten und Schüler eine staatliche Förderung für Auslandsaufenthalte. Nun hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass deutsche Staatsangehörige Auslands-Bafög unter Umständen sogar bekommen müssen, wenn sie vor Beginn der Ausbildung nie in Deutschland gewohnt haben und gar nicht in Deutschland studieren wollen. Wie das Beantragen von Auslands-Bafög geht, erklärt Nicolai Preuße vom Deutschen Studentenwerk.
Wer bekommt Auslands-Bafög?
Die Förderung erhalten etwa Studenten, die ein Auslandsstudium machen wollen. Innerhalb der EU und der Schweiz kann das Studium von Beginn an bezuschusst werden. Wer außerhalb der EU studieren möchte, muss für eine Förderung zuerst ein Jahr in Deutschland absolvieren - und es gibt zeitliche Beschränkungen. Außerdem werden auch Auslands-Praktika gefördert. Schüler können ebenfalls Auslands-Bafög zur Finanzierung eines Schuljahres in einem anderen Land bekommen.
Wie viel Geld gibt es?
Das hängt davon ab, ob ein Schüler oder ein Student gefördert wird. Die Summe kann zwischen 100 und 1500 Euro im Monat variieren. Bei Studierenden können Zuschläge für eine Hin- und Rückreise, für die Krankenkasse und Studiengebühren zur Grundförderung hinzukommen. Außerdem gibt es für Länder, in denen der Lebensunterhalt deutlich teurer ist als in Deutschland, einen sogenannten Kaufkraft-Zuschlag.
Wo und bis wann muss die Förderung beantragt werden?
Die Förderung sollte mindestens sechs Monate vor dem Auslandsaufenthalt beantragt werden. In der Regel müssen Studenten schon beim Antrag eine Immatrikulationsbescheinigung von der ausländischen Hochschule vorlegen. Wer noch keine hat, kann einen Antrag auf Vorabentscheidung stellen. Welches Bafög-Amt zuständig ist, richtet sich nach dem Zielland. Eine Liste mit den Adressen gibt es im Internet.
Muss das Geld zurückgezahlt werden?
Die für den Auslandsaufenthalt gewährte Förderung müssen Studenten zur Hälfte zurückzahlen. Die Zuschläge etwa zur Reise und zur Krankenkasse sind dagegen ein Geschenk vom Staat. Schüler bekommen die ganze Förderung geschenkt.