Fristlose Kündigung droht bei Aufforderung zum Krankfeiern
Ludwigshafen (dpa/tmn) - Wer einen Kollegen mehrfach zum Blaumachen auffordert, muss mit einer fristlosen Kündigung rechnen. Das hat das Arbeitsgerichts Ludwigshafen entschieden.
27.01.2014
, 10:43 Uhr
Wenn Beschäftigte einen Mitarbeiter zum Blaumachen auffordern, animieren sie ihn damit zum Arbeitszeitbetrug. Das Arbeitsgericht Ludwigshafen hält deshalb eine fristlose Kündigung für rechtens (Az: 5 Ca 145/11).
Zum Fall: Der spätere Kläger war krankgeschrieben und rief einen Kollegen auf dem Handy an. Er forderte ihn auf blauzumachen. Da der Mitarbeiter den Lautsprecher des Telefons einschaltete, konnten andere das Gespräch mithören. Der Arbeitgeber kündigte dem Mann wegen des Telefonats fristlos.