Für Selbstständige können Sicherheitsmängel teuer werden
Oldenburg (dpa/tmn) - Für Selbstständige kann es teuer werden, wenn sie auf Sicherungsmaßnahmen an der Arbeitsstelle verzichten. In einem Fall musste ein Arbeitgeber die Kosten für einen verunglückten Mitarbeiter in Höhe von rund einer Million Euro übernehmen.
Kommt es zu einem Unfall, können Selbstständige verpflichtet sein, der Berufsgenossenschaft Aufwendungen für einen verunglückten Mitarbeiter zurückzuerstatten. Darauf weist die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hin. Sie bezieht sich auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Oldenburg (Az.: 14 U 34/14).
In dem verhandelten Fall hatte sich ein Arbeitnehmer auf einer Baustelle schwer verletzt. Er arbeitete auf dem Flachdach eines Werkstattneubaus. Das Dach war mit Platten bedeckt, in das die Arbeiter rund fünf Quadratmeter große Löcher sägten. Später sollten sie dort Lichtkuppeln einsetzen. Nachdem die Löcher gesägt worden waren, deckten die Arbeiter das Dach mit einer Folie ab. Ein Mitarbeiter trat in eines der nicht sichtbaren Löcher und stürzte über drei Meter tief. Er erlitt schwerste Verletzungen, ist jetzt vollständig erwerbsgemindert und lebt in einem Pflegeheim. Die Berufsgenossenschaft erbrachte für den Mann Leistungen in Höhe von rund einer Million Euro, die sie vom Arbeitgeber zurückverlangte.
Mit Erfolg. Die Berufsgenossenschaft habe grundsätzlich ein Anrecht auf Rückerstattung, so die Richter. Darüber hinaus müsse der Arbeitgeber für zukünftige Aufwendungen aufkommen. Er habe die Bauarbeiten ohne Sicherheitsvorkehrungen durchführen lassen und damit gegen Unfallverhütungsvorschriften verstoßen. Den Einwand des Unternehmens, eine Sicherung sei nicht möglich gewesen, wiesen die Richter zurück. Es sei nicht nachvollziehbar, warum etwa kein Gerüst unterhalb der Löcher im Dach aufgebaut worden sei.